Sondereigentumsverwaltung (SEV)

Ein weiterer Punkt in unserem breiten Zuständigkeitsbereich ist die Sondereigentumsverwaltung im Rahmen der WEG-Verwaltung.

Sie sind eine Eigentümergemeinschaft und besitzen eine Immobilie, in der Sie eine Wohnung vermieten möchten?

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen dabei, dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen, ebenso bei der darauffolgenden administrativen Arbeit, die Wohneigentum mit sich bringt.

Für folgende Aufgaben sind wir als Sondereigentumsverwalter in der Regel verantwortlich:

  • Gestaltung und Abschluss von Mietverträgen
  • Erstellen von Übergabeprotokollen und Wohnungsabnahmen
  • Mahnwesen bei säumigen Mietern
  • Erstellung und Durchführung der Betriebskostenabrechnung mit dem Mieter
  • Prüfung und Durchführung von Mieterhöhungen
  • Verwaltung der Mietkaution nach gesetzlicher Vorgabe
  • Durchführung von Neuvermietung einschl. Mieterüberprüfung
  • Vertretung des Vermieters gegenüber dem Mieter, ggf. Vertretung auf Eigentümerversammlungen
  • Beauftragung und Kontrolle von notwendigen Reparaturen, innerhalb des Sondereigentums (Wohnung)
  • Abwicklung der Mieterkorrespondenz (Mieterbetreuung, Mieterbund)